Wirksame Durchsetzung der zustehenden Leistungen gegenüber Versicherern und dem Versicherungsgarantiefonds — für Geschädigte sowie für Werkstätten und Vertragswerkstätten.
Versicherer setzen Auszahlungen oft zu niedrig an. Ich helfe Geschädigten und Unternehmen, den vollen, zustehenden Schadenersatz und das Schmerzensgeld durchzusetzen.
Umfang der Unterstützung
umfassende Betreuung von Werkstätten und Vertragswerkstätten bei der Durchsetzung von Schadenersatz gegenüber Versicherern;
Wahrnehmung der Rechte Geschädigter in Auseinandersetzungen mit Versicherern und dem Versicherungsgarantiefonds;
Schadenersatz für Sachschäden: Reparaturkosten, Mietwagenkosten, merkantiler Minderwert, Behandlung, Rehabilitation, Fahrten und mehr;
Schmerzensgeld bei Körperverletzung, Gesundheitsschädigung oder Tod eines nahen Angehörigen;
Renten wegen Verlusts der Erwerbsfähigkeit, erhöhter Bedürfnisse oder verminderter Zukunftsaussichten;
Ansprüche der nächsten Angehörigen des Verstorbenen sowie wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten;
Schadenersatz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie ergänzende Ansprüche.
Häufig gestellte Fragen
Sehr oft ja. Ich prüfe die Schadenbewertung und die Höhe des Schmerzensgeldes — wurde die Leistung zu niedrig angesetzt, mache ich die Differenz geltend.
Ja, ich betreue Werkstätten und Vertragswerkstätten umfassend bei der Durchsetzung von Schadenersatz gegenüber Versicherern.