Vertretung in zivilrechtlichen Streitigkeiten — von der vorgerichtlichen Aufforderung über Verhandlung und Mediation bis zum Gerichtsverfahren und zur Vollstreckung.

Zivilsachen bilden den weitesten Bereich des Privatrechts — vom nicht erfüllten Vertrag und der unbezahlten Rechnung über Immobilienstreitigkeiten bis zum Schutz von Persönlichkeitsrechten. Jeden Fall beginne ich mit einer sachlichen Bewertung des Sachverhalts und der Erfolgsaussichten und schlage erst dann den Weg vor: gütliche Einigung oder Gerichtsverfahren.
Nein. In vielen Fällen ist ein Vergleich oder eine Mediation schneller und günstiger. Ich stelle stets beide Wege mit einem realistischen Kosten- und Zeitvergleich dar — die Entscheidung trifft die Mandantschaft.
Das hängt von der Komplexität des Falls und der Belastung des Gerichts ab — von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren. Nach Durchsicht der Unterlagen nenne ich eine realistische Spanne und informiere über jeden Verfahrensschritt.
Grundsätzlich ja — die unterliegende Partei erstattet die Verfahrenskosten. Deshalb bespreche ich vor Klageerhebung immer das finanzielle Risiko und die Erfolgsaussichten.