Unterstützung in Erbsachen im weiten Sinne — von der Feststellung des Erbschaftserwerbs bis zur Erbauseinandersetzung und zu Testamentsfragen.

Erbsachen berühren oft familiäre Beziehungen und Vermögen von erheblichem Wert. Ich führe sie mit Bedacht, wahre die Interessen des Klienten und sorge für einen zügigen Ablauf.
Meist mit der Feststellung des Erbschaftserwerbs oder einem notariellen Erbschein. Ich berate zur richtigen Reihenfolge und handle im Namen des Klienten.
In bestimmten Fällen ja. Ich prüfe die Grundlagen und führe das Verfahren zur Ungültigkeit eines Testaments oder andere Ansprüche.