Verbraucherinsolvenz — ein realer Weg aus Schulden, die nicht mehr getilgt werden können. Ich begleite das Verfahren von der Analyse bis zur Restschuldbefreiung.

Die Verbraucherinsolvenz ist kein Scheitern — sie ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument, das natürlichen Personen ohne Gewerbebetrieb den Ausweg aus der Schuldenspirale eröffnet. Ich beginne mit einer ehrlichen Prüfung: ob sich die Insolvenz in Ihrer Lage tatsächlich lohnt, welche Vermögenswerte in die Insolvenzmasse fallen und wie lange der Tilgungsplan dauern wird.
Gehört die Wohnung zur Insolvenzmasse, wird sie verwertet; aus dem Erlös wird jedoch ein Betrag für die Anmietung einer Unterkunft für den Schuldner und seine Unterhaltsberechtigten ausgesondert — in der Regel für ein bis zwei Jahre. Jede Situation prüfe ich vor der Antragstellung einzeln.
Nicht alle. Vom Erlass ausgenommen sind unter anderem Unterhalt, Schadenersatzrenten, Geldstrafen und Schadenswiedergutmachung aus Straftaten. Den Umfang der Entschuldung bespreche ich im Erstgespräch.
Die Eröffnung erfolgt meist innerhalb weniger Monate nach Antragstellung. Danach folgen die Verwertung des Vermögens und der Tilgungsplan, der bis zu 36 Monate und in Einzelfällen länger laufen kann.