Rechtsgebiet

Insolvenzsachen

Verbraucherinsolvenz — ein realer Weg aus Schulden, die nicht mehr getilgt werden können. Ich begleite das Verfahren von der Analyse bis zur Restschuldbefreiung.

Insolvenzsachen — Kancelaria Adwokacka Katarzyna Pisarska

Die Verbraucherinsolvenz ist kein Scheitern — sie ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument, das natürlichen Personen ohne Gewerbebetrieb den Ausweg aus der Schuldenspirale eröffnet. Ich beginne mit einer ehrlichen Prüfung: ob sich die Insolvenz in Ihrer Lage tatsächlich lohnt, welche Vermögenswerte in die Insolvenzmasse fallen und wie lange der Tilgungsplan dauern wird.

Umfang der Unterstützung

  • Analyse der Vermögenslage und Prüfung, ob die Verbraucherinsolvenz die richtige Lösung ist;
  • Zusammenstellung der Unterlagen und Erstellung des Antrags auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz;
  • Vertretung vor dem Insolvenzgericht in jedem Verfahrensstadium;
  • Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter und laufende Betreuung des Verfahrens;
  • Verfahren zur Festlegung des Gläubigertilgungsplans sowie zu dessen Änderung oder Aufhebung;
  • Anträge auf Erlass der Verbindlichkeiten ohne Festlegung eines Tilgungsplans;
  • Beratung von Schuldnern vor der Antragstellung — auch zu Alternativen zur Insolvenz.

Häufige Fragen

Gehört die Wohnung zur Insolvenzmasse, wird sie verwertet; aus dem Erlös wird jedoch ein Betrag für die Anmietung einer Unterkunft für den Schuldner und seine Unterhaltsberechtigten ausgesondert — in der Regel für ein bis zwei Jahre. Jede Situation prüfe ich vor der Antragstellung einzeln.

Nicht alle. Vom Erlass ausgenommen sind unter anderem Unterhalt, Schadenersatzrenten, Geldstrafen und Schadenswiedergutmachung aus Straftaten. Den Umfang der Entschuldung bespreche ich im Erstgespräch.

Die Eröffnung erfolgt meist innerhalb weniger Monate nach Antragstellung. Danach folgen die Verwertung des Vermögens und der Tilgungsplan, der bis zu 36 Monate und in Einzelfällen länger laufen kann.

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